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StVG § 38b Übermittlung und Nutzung für planerische Zwecke

StVG § 38b Übermittlung und Nutzung für planerische Zwecke

[ Auszug: (1) Die nach § 33 Abs. 1 in den örtlichen Fahrzeugregistern gespeicherten Fahrzeug- und Halterdaten dürfen für im öffentlichen Interesse liegende Verkehrsplan ... ]